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Deutsche und ausländische Graduiertenförderung

Mit der Graduiertenförderung werden hoch qualifizierte deutsche und ausländische Promovierende gefördert. Die Förderung ist elternunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden. Das Thema der Promotion sollte wissenschaftlich und gesellschaftlich bedeutend sein.

Graduiertenstipendien werden zunächst für ein Jahr bewilligt und auf Antrag um ein weiteres verlängert. Eine Förderung über drei Jahre hinaus ist nicht möglich.

Nicht gefördert werden Promotionen im Bereich Humanmedizin und Zahnmedizin, Postdoktorandenprogramme, Aufbaustudiengänge und Promotionen in der Schlussphase sowie ausländische Graduierte im Ausland.

Juristinnen und Juristen können sich nur dann um ein Promotionsstipendium bewerben, wenn sie ihr Referendariat bereits absolviert haben oder es erst im Anschluss an die Promotion beginnen. Die Promotion darf nicht durch ein Referendariat unterbrochen werden.

Alle Unterlagen für Ihre Bewerbung finden Sie hier zum download. Die erforderlichen PDF-Formulare sind im Winzip-Format verlinkt. Sollten Sie Probleme beim download haben, senden wir Ihnen die Unterlagen auch per E-Mail zu.

  • Deutsche und ausländische Graduiertenförderung

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